Vertragsbedingungen für die Nutzung von „fit-otel“ durch Hoteliers
Vorwort
- Die fit-otel GmbH, Kleinfeldweg 6 in 4228 Erschwil/Schweiz, (nachfolgend der „Anbieter”), betreibt die Online-Plattform/-App „fit-otel“ (nachfolgend die „Plattform“). Die Plattform dient im Wesentlichen der Suche von Hotels mit einem bestimmten Gesundheitsangebot zum Zwecke der Anbahnung von Beherbergungsverträgen zwischen Anbietern von Unterkünften zur Beherbergung (nachfolgend „Hotelier“ bzw. „Hoteliers“) und Unternehmer-Kunden und deren Mitarbeitende, die im Rahmen von Geschäftsreisen Unterkünfte buchen (nachfolgend „Nutzer“). Hoteliers können sich auf der Plattform listen lassen, um ähnlich einem Branchenverzeichnis über die Suchfunktion der Plattform von Nutzern aufgefunden werden zu können.
- Der Anbieter bietet über die Plattform keine eigene Buchungsmöglichkeit oder eigene Unterkünfte zur Buchung an. Die Einzelheiten der Nutzung der Plattform durch Hoteliers werden durch diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“) festgelegt.
- Die Vertragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter als Betreiber der Plattform einerseits sowie die Plattform nutzende Hoteliers andererseits.
- Diese Vertragsbedingungen sind für den Hotelier unter der www.fit-otel.de ständig verfügbar.
- Begriffe
- Als „Hotelier“ wird bezeichnet, wer sich als selbstständiger Betreiber eines Hotelbetriebs (Einzelkaufmann) und/oder als entsprechendes Unternehmen auf der Plattform des Anbieters als Gesundheitshotel listen lässt. Hoteliers sind also immer Unternehmer (§ 14 BGB).
- Nutzer sind alle natürlichen Personen, welche die Plattform im unternehmerischen Umfeld nutzen, um
- nach geeigneten Angeboten für die Buchung von Hotels und anderen Unterkünften für Geschäftsreisen zu suchen,
- mit einem Hotelier über dessen eigene Website in Kontakt zu treten oder
- Informationen zu Hoteliers oder zu sonstigen angebotenen Themen beim Anbieter einzuholen.
Nutzer können also Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§13 BGB) sein.
- Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter betreibt die Plattform „fit-otel“. fit-otel dient dem Trend-Thema „Gesundheit“ indem die gezielte Suche von Übernachtungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Angestellten auf Dienst- und Geschäftsreisen (Reisende) ermöglicht wird; diese Übernachtungsmöglichkeiten sollen unter den Aspekten von Arbeitsschutz und Gesundheitschutz stehen. Hoteliers können ihre Betriebe auf der Plattform als „Gesundheitshotel“ mit Fitness- und Gesundheitsangebot listen lassen. Die Positionierung als „Gesundheitshotel“ soll es Hoteliers ermöglichen, eine Marketingsstrategie als „Gesundheitshotel“ zu verfolgen und für Geschäftsreisende und deren Arbeitgeber attraktiver zu werden, die nach gesundheitsbewussten Übernachtungsmöglichkeiten suchen.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag über die Nutzung der Plattform („Plattformvertrag“), dessen wesentlicher Bestandteil diese Vertragsbedingungen sind. Der Plattformvertrag umfasst die Inanspruchnahme der jeweils vereinbarten Leistungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters gliedern sich auf wie folgt:
- Listing auf der Plattform: Hoteliers können sich, das heißt Daten zu Ihrer Unterkunft und dem in diesem Rahmen bestehenden Gesundheits-Angebot der respektiven Unterkunft, auf der Plattform gegen eine in Ziffer 5 näher beschriebene Teilnahmegebühr listen lassen (das „Listing“), damit sie von Nutzern der Plattform im Rahmen der Suche auf der Plattform aufgefunden werden. Ein Listing bezieht sich auf einen konkreten Standort einer Übernachtungsmöglichkeit. Jedes Listing entspricht also einem konkreten Standort. Im Rahmen des Listings können Hoteliers dazu die in Ziffer 2.3 beschriebenen Angaben machen und werden anhand dieser Angaben bestimmten auf der Plattform vorhandenen Suchbegriffen und Kategorien zugeordnet. Nutzer können das Angebot des Hoteliers dann durch Suche nach bestimmten Suchbegriffen, Kategorien oder über eine Umgebungssuche wie in Ziffer 10.2 beschrieben auffinden.
- sonstige Paketleistungen: Zu den Leistungen zählen weiterhin die erstmalige (und einmalige) Einholung von Logo, Fotos und Hotelinformationen zum konkreten Standort, Einrichtung des Listings auf der Plattform inklusive Link zur Buchung auf der eigenen Website des Hoteliers, sowie ein Posting zum Hotelier auf den Kanälen des Anbieters in den Sozialen Medien. Zudem führt der Anbieter einen Überprüfungsbesuch zur Hotelanamnese am konkreten Standort in einem Zeitraum von 6 – 12 Monaten nach Vertragsschluss durch und liefert dem Hotelier im Anschluss dazu ggf. Optimierungsvorschläge.
- Für das Listing auf der Plattform benötigt der Anbieter bestimmte Daten des Hoteliers zu dessen Angebot am konkreten Standort. Diese Daten fragt der Anbieter von Hoteliers über ein Formular ab. Die Angabe dieser Daten ist wesentliche Voraussetzung für das Listing des Hoteliers auf der Plattform durch den Anbieter. Die Daten werden zum Listing zusammengefügt und in dieser Form Nutzern der Plattform zugänglich gemacht und dienen der Darstellung des Angebots des Hoteliers.
- Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang nach dieser Ziffer 2 während der Vertragslaufzeit anzupassen. Der Anbieter wird den Hotelier rechtzeitig über derartige Änderungen über die angegebene E-Mail-Adresse informieren. Dem Hotelier steht in diesem Fall das unter Ziffer 11.1 dieser Vertragsbedingungen beschriebene Widerspruchsrecht sowie, im Falle von Leistungsreduzierungen, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
- Vertragsschluss
- Mit Abschluss des Plattformvertrags erhält der Hotelier das Recht, die im Plattformvertrag vereinbarten Leistungen des Anbieters zu beziehen. Änderungen der für den Plattformvertrag relevanten Daten wird der Hotelier dem Anbieter unverzüglich über die Plattform, oder falls dies technisch nicht möglich ist, per E-Mail an info@fit-otel.de mitteilen.
- Auf der Plattform veröffentlichte Leistungsangebote des Hoteliers gelten nicht als rechtlich bindende Angebote des Hoteliers auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Die Bestellung angebotener Leistungen durch den Nutzer beim Hotelier findet außerhalb der Plattform und außerhalb des Einflussbereichs der Plattform unabhängig vom Anbieter statt. Den Inhalt dieses Beherbergungsvertrags regeln der Hotelier und der Nutzer untereinander. Der Anbieter ist nicht Partei dieses Beherbergungsvertrags.
- Vertragslaufzeit und Beendigung
Der nach Ziffer 2.2 dieser Vertragsbedingungen geschlossene Plattformvertrag hat eine Vertragslaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten. Soweit im Plattformvertrag nicht abweichend geregelt, sind sowohl der Hotelier als auch der Anbieter berechtigt, den Plattformvertrag jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit zu beenden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (die Textform reicht aus). Sie muss keine Angabe von Gründen enthalten. Die Kündigung durch den Hotelier ist per Post oder per E-Mail info@fit-otel.de an den Anbieter zu richten. Kündigt der Hotelier nicht fristgerecht, verlängert sich der Plattformvertrag automatisch um ein (1) Jahr.
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
- Preise und Zahlungsabwicklung
- Für die Leistungen nach Ziffer 2.2.1, die der Anbieter für den Hotelier erbringt, zahlt der Hotelier hierfür eine monatliche bzw. jährliche Teilnahmegebühr in der im Plattformvertrag vereinbarten Höhe. Leistungen nach Ziffer 2.2.2, die der Anbieter für den Hotelier erbringt, stellt der Anbieter dem Hotelier zu Festpreisen in der im Plattformvertrag vereinbarten Höhe in Rechnung. Der Anbieter stellt dem Hotelier die Preise bei monatlicher Abrechnung als Dauerrechnung bzw. bei jährlicher Abrechnung zum Vertragjahresbeginn in einem elektronischen Format (PDF-Datei) gesondert in Rechnung. Der Hotelier erklärt sich mit dem Erhalt von elektronischen Rechnungen im PDF-Format ausdrücklich einverstanden. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Zugang der Rechnung.
- Der Anbieter stellt keine Rechnungen im Namen des Hoteliers an den Nutzer. Diese Rechnungsstellung erfolgt durch den Hotelier selbst.
- Datenschutz und -sicherheit
Sämtliche vom Hotelier erhobenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Rechte und Pflichten des Hoteliers
- Der Hotelier versichert, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses und der -durchführung angegebenen Informationen wahr und vollständig sind und nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen. Ferner ist er verpflichtet, Änderungen (Firmenstammdaten, Verrechnungsdaten und Unterkunftsdaten) unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
- Der Zugriff auf die Plattform und ihre Inhalte mittels automatisierter Prozesse (z.B. Robots, Spider-Tools etc.) oder auf sonstige Weise, die von einem natürlichen Nutzerverhalten abweicht, ist unzulässig. Das Drucken und Speichern einzelner Seiten ist nur für den persönlichen Gebrauch gestattet. Die Integration der Plattform in eigene Softwareprodukte / Onlinedienste oder in Softwareprodukte / Onlinedienste von Drittanbietern, sei es im Wege des „Framing“ oder auf andere Weise, ist unzulässig.
- Der Hotelier wird dem Anbieter die Inhalte (Texte, Bilder etc.) nach Ziffer 2.3 rechtzeitig bereitstellen, um Unterkünfte auf der Plattform zu präsentieren. Der Anbieter wird den Hotelier über seine qualitativen Anforderungen an die zu übermittelnden Bilder informieren.
- Der Hotelier garantiert dem Anbieter, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm für ein Angebot gemäß Ziffer 2.3 bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder etc.) berechtigt ist. Ebenfalls sichert der Hotelier zu, dass die von ihm bereitgestellten Informationen stets korrekt und aktuell sind und verpflichtet sich, die Regeln des lauteren Wettbewerbs einzuhalten. Der Hotelier stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen unter Nutzung der Plattform geschlossenen Beherbergungsverträgen, aber auch wegen Urheberrechts-, Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Anbieter in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Hotelier erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern frei. Der Hotelier hat eine ihm bekannt werdende Erhebung von Ansprüchen oder Einleitung von Verfahren oder Prüfungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform stehen, unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die dem Anbieter durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
- Der Anbieter möchte von Zeit zu Zeit Informationen von Hoteliers zu Marketingzwecken auf der Plattform, auf der Website des Anbieters oder in anderen Werbemedien (Social Media, Flyer, Werbeanzeigen etc.) veröffentlichen. Der Hotelier räumt dem Anbieter zu diesem Zweck unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, von ihm gelieferte Profilinformationen (Texte, Bilder etc.) ab Vertragsschluss öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des (Urheber-) Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten. Der Hotelier kann diese Rechteeinräumung jederzeit schriftlich (Textform reicht aus) gegenüber dem Anbieter widerrufen.
- Rechte und Pflichten des Anbieters
- Der Anbieter darf den Plattformvertrag kündigen, wenn der Hotelier wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder geltende Gesetze, verletzt.
- Der Anbieter ist bemüht, dass seine Leistungen Hoteliers stets und möglichst vollständig auf den geeigneten Endgeräten zur Verfügung stehen, und er trifft alle hierfür zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, um Überlastung oder einen Ausfall der Plattform weitestgehend auszuschließen. Eine 100%ige Verfügbarkeit der Plattform kann der Anbieter deshalb leider nicht zusagen. Ebenso wenig kann der Anbieter eine stets fehlerfreie Darstellung der Plattform auf geeigneten Endgeräten zusagen, vor allem nicht bei der Verwendung veralteter Hard- und Software (z.B. veraltete Browser / Endgeräte).
- Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, das Listing des Hoteliers und/oder einzelne Inhalte einzuschränken oder zu sperren oder einzelne Inhalte zu löschen, solange der Verdacht besteht, dass das Listing betreffende Daten des Hoteliers gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. In diesem Fall wird der Anbieter den Hotelier über die Einschränkungen bzw. Löschung, sowie die Gründe für diese informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ebenso erfolgt eine Information über eine etwaige Aufhebung der Einschränkungen bzw. Löschung.
- Der Anbieter darf Hoteliers per E-Mail über Neuerungen der Plattform oder neue Kooperationen informieren. Der Hotelier kann der Zusendung dieser E-Mails jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
- Der Anbieter ist berechtigt, auf sämtlichen Seiten der Plattform Werbung einzublenden und ist zudem berechtigt, jederzeit ohne Zustimmung des Hoteliers das Aussehen, den Aufbau und die Funktionalität der Plattform anzupassen oder zu ändern bzw. den Betrieb der Plattform einzustellen.
- Gewährleistung und Haftung
- Der Anbieter ist ausdrücklich nicht für Vertragsverletzungen der Hoteliers verantwortlich, die ihre Leistungen auf der Plattform anbieten, da der Anbieter nicht Vertragspartei des Bewirtungsvertrags wird. Für Mängel der Unterkünfte oder sonstige Pflichtverletzungen haften Hotelier bzw. Nutzer nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften.
- Der Anbieter übernimmt zudem keine Verantwortung für die ständige Aktualität bzw. Richtigkeit der auf den Seiten der Plattform eingestellten Listings und Inhalte, die auf Basis der von den Hoteliers angegebenen Informationen erstellt wurden.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Er haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet der Anbieter auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. individuell vereinbart.
- Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, wenn diese auf einem außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Grund basieren.
- Bestimmungen in Zusammenhang mit der P2B-Verordnung
Mit den Bestimmungen dieser Ziffer 10 erfüllt der Anbieter besondere Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung“), soweit diese Anforderungen nicht bereits durch andere Vorschriften dieser Vertragsbedingungen erfüllt werden.
- Einschränkung, Aussetzung und Beendigung: Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Plattform für Hoteliers unter folgenden Voraussetzungen vorübergehend einzuschränken oder zu beenden:
- Bei Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen.
- Wenn der Hotelier in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Teilnahmegebühren in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Teilnahmegebühren für zwei Monate erreicht.
In den hier genannten Fällen wird der Anbieter dem Hotelier rechtzeitig vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Maßnahme eine Begründung per E-Mail mitteilen.
- Ranking: Im Rahmen der Suche eines Nutzers nach Hoteliers zum Zwecke der Anbahnung von Beherbergungsverträgen werden dem Nutzer die für seine Bestellung in Frage kommenden Angebote von Hoteliers nach den folgenden Kriterien angezeigt:
- Der Nutzer sucht in der Regel zunächst nach Unterkünften in bestimmten Postleitzahlengebieten. Ihm werden dann alle Hoteliers angezeigt, die in der Region im Umkreis von 50 km zu finden sind. Grundsätzlich werden die Listings nach Entfernung sortiert. Dabei werden Angebote von Hoteliers mit der kürzesten Entfernung zum Zielort zuerst angezeigt. Eine weitere Sortierung erfolgt nach aufsteigender Preiskategorien.
- Der Kunde hat im Rahmen dieser Suche nach Ziffer 10.2.1 die Möglichkeit, die Anzeige der Hoteliers nach verschiedenen Kriterien zu filtern (z.B. Preiskategorien, Bewertung, Zertifizierung als Gesundheitshotel).
- Im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform werden Hoteliers die Möglichkeit haben, durch Buchung von Premiumleistungen („Premium / Exklusiv“-Status) ihr Ranking im Rahmen der Suche nach Ziffer 10.2.1 zu verbessern. Näheres dazu regelt der Plattformvertrag.
- Datenzugang nach Vertragsende: Der Anbieter weist darauf hin, dass Daten des Hoteliers und von Nutzern nach Vertragsende im Einklang mit den für den Anbieter geltenden Datenschutzgesetzen durch den Anbieter weiter gespeichert werden können, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder sonstigen Aufbewahrungspflichten oder aus berechtigtem Interesse zulässig ist.
- Datenzugang während der Nutzung: Der Anbieter weist darauf hin, dass Hoteliers ihre eigenen in der Plattform gespeicherten Daten (ob mit oder ohne Personenbezug) ändern lassen können. Hierzu kontaktieren sie den Anbieter info@fit-otel.com.
- Internes Beschwerdemanagementsystem: Der Anbieter hat ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, welches die Anforderungen der P2B-VO erfüllt. Die entsprechenden Kontaktinformationen sind auf der Website des Anbieters (Impressum) abrufbar. Hier sind auch Informationen der Anbieters zur Funktionsweise und Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagementsystems verfügbar.
- Mediation: Im Falle von Beschwerden von Hoteliers, die nicht mit den in der P2B-VO genannten Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können, ist der Anbieter bereit, mindestens mit den folgenden Mediatorinnen / Mediatoren zusammenzuarbeiten, um mit gewerblichen Nutzern eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, die sich auf die Bereitstellung der Plattform und entsprechende Beschwerden beziehen:
- Dr. Philipp Höttler, Rechtsanwalt und Mediator, Hoflacher Str. 6, 82223 Eichenau.
- Jutta Pertenais, Rechtsanwältin, Groß-Berliner Damm 73C, 12487 Berlin.
- Sonstiges
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern dies dem Hotelier zumutbar ist und die Änderungen den Hotelier nicht unangemessen benachteiligen. Der Hotelier wird mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommt der Hotelier die neuen Vertragsbedingungen zugesandt. Der Hotelier ist berechtigt, der Geltung der neuen Vertragsbedingungen innerhalb dieser Frist per E-Mail zu widersprechen. Lässt der Anbieter die Fortgeltung der bisherigen Vertragsbedingungen im Falle eines Widerspruchs nicht zu, hat der Hotelier ein Kündigungsrecht. Diese E-Mail wird ebenso einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs enthalten. Lässt der Anbieter die Fortgeltung der bisherigen Vertragsbedingungen im Falle eines Widerspruchs nicht zu, hat der Hotelier ein Kündigungsrecht. Unterlässt der Hotelier einen Widerspruch, werden die geänderten Vertragsbedingungen nach Ablauf der 15-Tages-Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird der Hotelier im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird vier (4) Wochen, nachdem sie dem Hotelier mitgeteilt wurde, wirksam. Bei dieser Übertragung steht dem Hotelier ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einem Monat nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Sitz des Hoteliers als Gerichtsstand zu wählen.